Häufige Fragen

Auf dieser Seite finden Sie häufige Fragen zu unseren Test-Dienstleistungen. Sollten Sie keine Antworten zu Ihren Fragen finden, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.

Ich interessiere mich für einen BIK BITV-Test. Wie ist der Ablauf?

Wir bitten Sie, unser Anfrageformular auszufüllen. Wir (DIAS) oder eine unserer kooperierenden, autorisierten BIK Prüfstellen melden uns zeitnah bei Ihnen. Die verantwortliche Prüfstelle erstellt ein individuelles Angebot für Sie. Das Angebot basiert in der Regel auf einer repräsentativen Seitenauswahl. Nach Auftragserteilung dauert die Testdurchführung, je nach Auftragslage und Prüfstelle, ca. 4 bis 6 Wochen. In unserer Rubrik zum BIK BITV- / WCAG-Test (Web) finden Sie ausführliche Informationen zum Ablauf.

Was kostet ein BIK BITV-Test (Web)?

Wir ermitteln die Kosten für einen BIK BITV-Test individuell auf der Basis einer repräsentativen Seitenauswahl und der Einschätzung der technischen Komplexität der zu prüfenden Seiten. Unser Ziel ist es, alle unterschiedlichen Seitentypen einzuschließen und dadurch möglichst alle noch vorhandenen Barrieren zu identifizieren und Sie mit den Ergebnissen bestmöglich bei der Optimierung zu unterstützen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe der Seitenpreise. Hinzu kommt in der Regel ein Sockelbetrag für administrative Aufwände.

Rechenbeispiel: Für einen BIK BITV-Test wurden 7 Seiten ausgewählt. 1 Seite ist mit Komplexitätsstufe III eingestuft, 4 Seiten mit Komplexitätsstufe II und 2 Seiten mit Komplexitätsstufe I. Es ergibt sich ein Gesamtpreis von 4.200 Euro netto. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von beispielsweise 250 Euro für administrative Aufgaben.

Was benötigt die Prüfstelle, um ein Angebot zu erstellen?

Für die Erstellung der Seitenauswahl und damit des Angebots benötigen wir Zugriff auf das Webangebot. Bitte stellen Sie uns die nötigen Zugänge bei der Anfrage zur Verfügung. Sofern wir nichts anderes von Ihnen wissen, wird eine repräsentative Seitenauswahl zugrunde gelegt.

Welche Test-Variante ist für mich die Richtige?

Sie wollen ein webbasiertes Angebot prüfen lassen? Wir empfehlen, sich bei der Wahl der Variante des BIK BITV-Tests (Web) an der Norm bzw. dem Standard zu orientieren, dem Sie als Organisation verpflichtet sind bzw. nach dem Sie sich richten möchten.

  • Der BIK BITV-Test (Web) prüft die Web-Anforderungen der geltenden EN 301 549, die aktuell die Anforderungen der WCAG 2.1 und noch 38 weitere EN-Anforderungen definiert. Öffentliche Stellen und ab 2025 auch privatwirtschaftliche Webanbieter bestimmter Branchen sind EU-weit dieser europäischen Norm (EN) verpflichtet.

  • Der BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web) ist eine erweiterte Variante des BIK BITV-Tests (Web) und prüft zusätzlich die sechs neuen Anforderungen der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA). Diese werden sehr wahrscheinlich (ab 2025/26) in der nächsten Version von EN 301 549 enthalten sein. Wenn Sie zukunftssicher agieren möchten, empfehlen wir diese Test-Variante.

  • Beim WCAG-Test (Web) beschränkt sich die Prüfung auf die Anforderungen der WCAG 2.2. Das bedeutet, die zusätzlichen Anforderungen der EN werden hier nicht geprüft. Der WCAG-Test (Web) kommt daher für Anbieter im internationalen Kontext in Frage, die nicht der BITV 2.0 oder entsprechenden Ländergesetzen bzw. dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet sind.

Außerdem bieten wir für die Prüfung von nativen Apps den BIK BITV - / WCAC-Test (App) an. Möchten Sie die Nutzerfreundlichkeit Ihres digitalen Produkts in aufgabenbasierten Tests mit Menschen mit Behinderungen testen lassen, empfehlen wir den BIK Usability-Test.

Wer wählt aus, welche Seiten gestestet werden?

Sie können eine Seitenauswahl vorgeben, mit uns absprechen oder eine unabhängige Seitenauswahl von uns vornehmen lassen. Ähnlich verhält es sich bei Tests von nativen Apps mit der Auswahl von Ansichten:

  • Die BIK-Prüfstelle nimmt eine unabhängige, repräsentative Seitenauswahl vor: Sie kennen nur die Anzahl der zu testenden Seiten, nicht aber, um welche Seiten es sich konkret handelt. Das Testergebnis kann veröffentlicht werden, z. B. in einer Erklärung zur Barrierefreiheit. Je nach Ergebnis kann eines unserer BIK Prüfzeichen auf der Website eingebunden werden. Die unabhängige Seitenauswahl eignet sich auch für Tests, die auf das Ziel "Konformität" vorbereiten. Die BIK Prüfenden sind erfahren darin, repräsentative Seiten auszuwählen.

  • Sie geben die Seitenauswahl vor oder sprechen sie mit uns ab: Das Testergebnis kann nicht veröffentlicht werden. Sie dürfen es nur intern verwenden. Dies kann Sinn machen, wenn es sich um ein komplexes Projekt handelt. Soll eine vorgegebene Seitenauswahl repräsentativ sein, um alle potentiellen Mängel zu identifizieren, empfehlen wir, sie mit der Prüfstelle abzusprechen.

Welche Prüfzeichen gibt es?

BIK Prüfzeichen gibt es nur für Webseiten oder Apps, bei denen eine unabhängige, repräsentative Auswahl von Seiten bzw. Ansichten mit einem BIK Prüfverfahren getestet wurde.

  • Das bekannte BIK Prüfzeichen BIK BITV-Test konform bestätigt die Konformität der geprüften Seiten bzw. Ansichten. Es hat sich über die letzten 20 Jahren etabliert und zeigt: Der Anbieter dieser Website oder App hat Standardkonformität erreicht.

  • Auch bei nicht vollständiger Konformität können Sie das Ergebnis mit dem Prüfzeichen BIK BITV-Test Prüfbericht nach außen zu dokumentieren.

Informationen zu den BIK Prüfzeichen und die Regeln zur Einbindung finden Sie auf den Seiten BIK Prüfzeichen (Web) und BIK Prüfzeichen (App).

Mein Ziel ist das Prüfzeichen für Konformität. Auf welchen Prozess muss ich mich einstellen?

Die Konformitätsbedingungen der WCAG bzw. EN 301 549 verlangen, dass alle Anforderungen der angestrebten Konformitätsstufe erfüllt sein müssen, um Konformität erklären zu können.

In der Regel erfolgt der Prozess daher in zwei Stufen: Ein erster, vorbereitender Test identifiziert systematisch noch bestehende Mängel und dokumentiert diese zusammen mit entsprechenden Verbesserungs- und Best-Practice-Hinweisen im Prüfbericht. Auf dieser Basis kann das Entwicklungsteam Mängel erkennen und beheben. Sobald dies erfolgt ist, kann eine erneute vollständige "zertifizierende" Prüfung beauftragt werden.

Wann ist ein Test "bestanden"?

Ein BIK BITV- oder WCAG-Test gilt als "bestanden", wenn alle geprüften Seiten oder Ansichten als konform entsprechend der Vorgaben von EN 301 549 oder WCAG bewertet wurden. Eine Seite oder Ansicht ist konform, wenn alle BIK Prüfschritte erfüllt sind (d.h. in der Prüfung mit „erfüllt“ oder „eher erfüllt“ bewertet wurden). Diese Konformitätsbedingungen sind von der EN bzw. den WCAG vorgegeben.

Was ist, wenn das Ergebnis nicht konform ist?

Allgemein gilt: Nur wenn sehr wenige Mängel identifiziert werden (und Ihre BIK Prüfer*in und die Qualitätssicherung zustimmen) kann eine Nachbesserung und eine punktuelle Nach-Prüfung erfolgen. Wenn ein vorbereitender BIK BITV-Test stattgefunden hat, ist aus unserer Erfahrung die Chance hoch, dass das Ergebnis in einem folgenden "zertifizierenden" Test sehr gut ist und gegebenenfalls nur wenige Mängel nachgebessert werden müssen.

Wie komme ich in die Liste "Sites & Agenturen"?

Die Liste "Sites & Agenturen" präsentiert barrierefreie Webangebote ebenso wie die Agenturen, die sie entwickelt haben. Die Liste wurde 2005 etabliert und hat das Ziel, vorbildliche Webangebote und empfehlenswerte Agenturen sichtbar zu machen.

Anbieter, deren Webangebot in einem BIK BITV-Test oder einem BIK WCAG-Test Konformität erreicht hat und Agenturen, die ein solches entwickelt haben, können sich kostenfrei in die Liste eintragen lassen. Bitte wenden Sie sich nach Abschluss Ihres BIK Tests an Ihre BIK Prüfstelle.

Hat das BIK Prüfzeichen eine begrenzte Gültigkeit?

Nein, aber das eingebundene BIK Prüfzeichen muss auf den HTML-Prüfbericht verlinken. Dadurch wird deutlich, wann und was geprüft wurde. Webseiten ändern sich fortlaufend: Ein Webauftritt kann schon am Tag nach dem Test anders aussehen. Testergebnisse können daher immer nur den Stand der Barrierefreiheit zum Zeitpunkt der Prüfung vermitteln. Liegt der Zeitpunkt einer Prüfung lange zurück, ist zu vermuten, dass das Testergebnis keine ausreichende Gültigkeit mehr hat.

Was unterscheidet den BIK BITV-Test von anderen BITV-Tests?

BIK ist eine eingetragene Marke der DIAS GmbH. Den BIK Tests liegt ein Qualitätsversprechen zu Grunde, das auf einem transparenten Verfahren, einer gründlichen Qualitätssicherung (Vier-Augen-Prinzip), dem steten Austausch der BIK Prüfstellen untereinander und nicht zuletzt auf einem ausführlichen und voll barrierefreien Prüfbericht in flexiblem, ansprechendem Design basiert (HTML und PDF). Für die Testergebnisse gibt es außerdem eine Export-Funktion für die Issue-Tracker JIRA und GitLab.

Für die unter BIK entwickelten und registrierten Dienstleistungen, etwa den BIK BITV-Test, besteht Markenschutz. Ein BITV-Test nach dem BIK Prüfverfahren kann nur von BIK Prüfstellen durch qualifizierte BIK Prüfende durchgeführt werden. Zentral wichtig hierfür sind die in den Prüfverfahren festgelegten Abläufe. Eine Nutzung der BIK Prüfschritte außerhalb der in den BIK Prüfverfahren festgelegen Abläufe ist deshalb kein BIK BITV-Test.

Kann ich die Barrierefreiheit unseres Webangebots auch selbst überprüfen?

Für alle, die barrierefreie Webangebote entwickeln und sich dabei an den Prüf-Vorgaben des BITV-Tests (Web) orientieren wollen, bieten wir die BITV-Selbstbewertung, ein kostenfreies, webbasiertes Prüf-Werkzeug. Die Selbstbewertung kann jedoch nicht mit einem unabhängigen Experten-Test durch eine der BIK Prüfstellen gleichgesetzt werden, da die richtige Einschätzung von Barrieren mit Expertise und regelmäßiger Prüf-Erfahrung einhergeht. Außerdem kann mit der BITV-Selbstbewertung im Gegensatz zum Experten-Test nur eine einzelne Seite bewertet werden (keine repräsentative Seitenauswahl). Hier geht es zum Tool der BITV-Selbstbewertung.

Kann ich Barrierefreiheit auch mit Alltagsnutzenden mit Behinderungen prüfen?

Bei einem noch nicht barrierefreien Angebot sind Experten-Tests meist sinnvoller als Tests mit Alltagsnutzenden. Besonders für Menschen mit Sehbehinderungen und für Tastaturnutzende gibt es in solchen Angeboten oft noch kritische Barrieren, die es schwierig machen, sich auf die eigentliche Nutzbarkeit zu konzentrieren.

Usability-Tests mit Alltagsnutzenden mit Behinderungen führen wir durch, nachdem die grundlegende Barrierefreiheit umgesetzt wurde. Sie können Schwächen der effizienten und zufriedenstellenden Nutzung aufdecken und im besten Fall die umgesetzte Barrierefreiheit Ihrer Website oder App in der Praxis bestätigen. Die Fachkenntnis und Erfahrung von Expertinnen und Experten helfen bei der Auswertung der Testergebnisse.