Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Version dieser Erklärung: 15. Februar 2024

Die DIAS GmbH ist bemüht, ihre Website bitvtest.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu halten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://bitvtest.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar (gemäß § 3 "Anzuwendende Standards" der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Februar 2024 auf der Grundlage einer BIK BITV-Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte senden Sie eine E-Mail an info@dias.de, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind.

  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit nicht erfüllen.

  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Zusätzliche Informationen

Einfache Sprache

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger Erfahrene sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel oder Testbericht Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt. Einstiegsinformationen zu barrierefreien Webangeboten finden Sie außerdem auf unserer Webseite bik-für-alle.de.

Unser Umgang mit Abkürzungen und Fachbegriffen

Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.