Online-Petition

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Online-Petition (auch: E-Petition) bezeichnet eine Möglichkeit zur Einreichung einer Petition über das Internet.

Bundesrepublik Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutscher Bundestag

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 2005 ist die Einreichung von Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag nach einem besonderen förmlichen Verfahren möglich.[1]

Der Deutsche Bundestag unterscheidet zwei Arten von Online-Petitionen: Einzelpetitionen und die Öffentlichen Petitionen, bei denen weitere Personen mitzeichnen können.

Siehe: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Deutsche Landtage

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mittlerweile haben alle Parlamente der Bundesländer den elektronischen Einreichungsweg für Petitionen eingeführt.

Beim Landtag Brandenburg ist die Nutzung eines E-Mail-Verfahrens erforderlich, „das die Person des Petenten verbindlich erkennen lässt“.[2]

Die Bremische Bürgerschaft (seit 2010),[3] der Landtag von Rheinland-Pfalz (seit 2011),[4] der Landtag Schleswig-Holstein[5] und der Thüringer Landtag[6] kennen darüber hinaus die Institution der Öffentlichen Petition, die online mitgezeichnet werden kann. Mit Ausnahme des Landtags Schleswig-Holstein und des Thüringer Landtags kann über die Öffentlichen Petitionen auch in einem Onlineforum diskutiert werden.[7]

In Thüringen liegt das Quorum für eine Sammelpetition bei 1.500 Unterschriften.[8]

Siehe auch: Petitionsverfahren in den deutschen Bundesländern

In Österreich können Bürger parlamentarischen Bürgerinitiativen im Nationalrat sowie Petitionen im Nationalrat und im Bundesrat online zustimmen.

Ebenso können Bürger Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen einbringen oder bereits eingebrachten Stellungnahmen zustimmen.[9]

In der Schweiz können Petition bei den Gemeinde-, den Kantons- oder den Bundesbehörden eingereicht werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Petitionsbogen und Online-Petition.[10]

Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments bietet ein elektronisches Formular an.[11]

Private Online-Petitionen in eigener Organisation

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nichtoffizielle Online-Petitionen haben keine rechtliche Verbindlichkeit und sind häufig nicht an die Parlamente oder deren Petitionsausschüsse gerichtet.

Wie der offene Brief oder der Aufruf auch ist sie ein Instrument der Öffentlichkeitsarbeit. Die Petition richtet sich an Unternehmen, Parteien, Parlamente oder andere Institutionen und fordert sie auf, etwas zu tun bzw. zu lassen. Ob die gesammelten Unterschriften physisch überreicht werden erscheint sekundär, mit anderen Worten: es genügt in der Regel, dass der Empfänger weiß, wie viele Menschen den Aufruf unterschrieben haben.

Wer eine Online-Petition „unterschreibt“, tut dies entweder per E-Mail an den Petenten oder durch Eintragen seines Namens und seiner E-Mail-Adresse auf einer Webseite. Letzteres macht die Unterschrift eindeutiger (zum Beispiel ist „Karl Müller, München“ ohne E-Mail-Adresse nicht eindeutig) und glaubhafter (der Empfänger der Petition könnte stichprobenartig Unterzeichner anschreiben, um herauszufinden, ob sie tatsächlich unterzeichnet haben).

Die Wirkung inoffizieller Online-Petitionen ist umstritten, nicht zuletzt, da die Gültigkeit der Unterzeichnungen schwierig zu kontrollieren ist.[12] E-Mail-Petitionen verfehlen häufig ihr Ziel, da die Empfängeradressen die häufig standardisiert formulierten E-Mails automatisch herausfiltern. Andererseits kann das Anliegen per Internet rasch verbreitet werden. So erreichte zum Beispiel im Jahr 2005 ein Fernsehzuschauer durch seine Online-Petition, dass der Fernsehsender ProSieben die wegen geringer Zuschauerquoten abgesetzte Serie (9 Episoden)Mein neuer Freund“ wieder ins Programm aufnahm.

Eine Sonderform der Online-Petition ist diejenige, bei der die Unterschriften öffentlich sichtbar sind. Folgendes Beispiel sei genannt: Am 20. Mai 2010 veröffentlichten Priester und Laien aus dem Bistum Augsburg die sogenannte „Pfingsterklärung“ im Internet, die bis zum 30. Juni von 4.132 Menschen unterzeichnet wurde,[13] etwa 800 davon am ersten Tag.[14] Vier Wochen vor der Erklärung war Walter Mixa (bis dahin Bischof von Augsburg) zurückgetreten.

Unterschreibende in offenen Listen zeigen Zivilcourage, denn sie nehmen mögliche berufliche Nachteile oder Anfeindungen im beruflichen Umfeld in Kauf.

Nichtoffizielle Online-Petition durch private Plattform-Anbieter

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nichtregierungsorganisationen wie Campact verwenden bei wichtigen Anliegen häufig eine Kombination aus klassischer Unterschriftensammlung bzw. Brief- oder Postkartenaktion mit den Methoden einer Online-Petition. Avaaz erzielte Erfolge mit Online-Kampagnen gegen die geplanten Gesetzesvorhaben SOPA (über 3,4 Millionen Unterschriften)[15] und ACTA (über 2,3 Millionen).[16]

Auch wenn es grundsätzlich im Interesse einer aufgeklärten, demokratischen Gesellschaft sein muss, durch Nichtregierungsorganisationen über relevante Fragen informiert und an der Entscheidungsfindung beteiligt zu werden, bemängeln Kritiker die oberflächliche Art und Weise, in der dies mithilfe der Neuen Medien geschehe und bezeichnen dies mit den Begriffen Clicktivism und Slacktivism.[17]

Zu den Plattformen privater Anbieter zählen unter anderem:[18]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Lars Sobiraj: Interview mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. In: gulli.com, 14. Mai 2013.
  2. Landtag Brandenburg – Hinweise zum Einreichen einer Petition. Abgerufen am 18. August 2016.
  3. Informationen zu Öffentlichen Petitionen bei der Bremischen Bürgerschaft
  4. Informationen zu Öffentlichen Petitionen bei der Bremischen Bürgerschaft
  5. Informationen zur Öffentlichen Petition beim Landtag Schleswig-Holstein (Memento vom 10. Januar 2016 im Internet Archive)
  6. Informationen zu Öffentlichen Petitionen beim Thüringer Landtag. Abgerufen am 18. August 2016.
  7. vgl. insgesamt Riehm u. a. 2013, S. 109 ff.
  8. https://www.openpetition.de/blog/ratgeber/petitionsrecht/petitionsrecht-bundeslaender
  9. https://www.parlament.gv.at/PAKT/BB/index.shtml?jsMode=&xdocumentUri=&NRBR=NR&BBET=BI&ZUSTIMM=ZU&SUCH=&listeId=104&LISTE=Anzeigen&FBEZ=FP_004
  10. https://www.ch.ch/de/demokratie/politische-rechte/petition/
  11. Formular Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments (Memento vom 15. November 2013 im Internet Archive)
  12. Andreas Winterer: Online-Petitionsplattformen. – Vergleich von Wirkung, Seriosität und Datenschutz. (Memento vom 9. Juli 2017 im Internet Archive)
  13. pfingsterklaerung.de (Memento vom 23. November 2016 im Internet Archive)
  14. Nach Mixas Rücktritt – Kirchenzeitung leugnet Mixas Schuld. In: sueddeutsche.de, 26. Mai 2010, abgerufen am 1. April 2017.
  15. http://www.avaaz.org/de/save_the_internet
  16. http://www.avaaz.org/de/eu_save_the_internet_spread/
  17. Ihr werdet ’s nicht vermuten – "Avaaz" sind nicht "Die Guten". In: Graswurzel.net, abgerufen im Juni 2016.
  18. Lars Soribaj: Clicktivism: Vier Anbieter von Online-Petitionen unter der Lupe. In: gulli.com, 15. April 2013.
  19. Lars Sobiraj: Das Kampagnen-Netzwerk Avaaz im gulli:Interview. In: gulli.com, 15. April 2013.
  20. Lars Sobiraj: Die Petitionsplattform Change.org im gulli:Interview. In: gulli.com, 22. April 2013
  21. Lars Sobiraj: openPetition im gulli:Interview. In: gulli.com, 24. April 2013.
  22. Michael Hanfeld: innn.it statt Change.org. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Juni 2022.