Internationales Messwesen

Euramet

Die EUROMET („European Collaboration on Measurement Standards“) wurde 1987 auf der Basis eines „Memorandum of Understanding“ gegründet. Zweck war die Zusammenarbeit der europäischen nationalen Metrologieinstitute auf dem Gebiet der Messnormale. Das BEV war Gründungsmitglied.

Im Jänner 2007 wurde aus der EUROMET heraus EURAMET e.V. („European Association of National Metrology Institutes“) als gemeinnütziger Verein nach deutschem Recht gegründet. Die Konstituierung als Verein und damit als juristische Person war notwendig, um Verträge über Forschungsfinanzierung mit der Europäischen Kommission oder auch anderen Partnern eingehen zu können. Am 1. Juli 2007 sind die Ziele, Agenden und Strukturen von EUROMET in EURAMET e.V. übergeführt worden.

Zweck von EURAMET e.V. ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Metrologie. Dies wird verwirklicht insbesondere durch Entwicklung und Förderung der europaweiten Forschungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Metrologie und der messtechnischen Normale, speziell im Rahmen des europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMRP), Koordinierung der gemeinsamen Nutzung spezieller technischer Mess- und Infrastruktureinrichtungen der Mitglieder, Verbesserung der effizienten Nutzung der Ressourcen, Sicherstellung der Rückführbarkeit der nationalen Normale in Europa, Wahrnehmung der Aufgaben einer “Regional Metrology Organisation” mit dem Ziel der weltweiten gegenseitige Anerkennung von nationalen Normalen und von Mess- und Prüfzertifikaten.

Das „beschließende Organ“ ist die EURAMET-Generalversammlung, in der jedes Mitglied vertreten ist, die Geschäfte werden vom Vorstand mit Unterstützung des Direktoriums geführt. Die Agenden des EMRP führt der EMRP-Lenkungsausschuss aus. Die Ausarbeitung der Projekte erfolgt in zwölf Technischen Komitees (TC), von denen zehn je ein Fachgebiet des Messwesens betreuen, ein TC ist interdisziplinären Fragen gewidmet, ein TC beschäftigt sich mit Qualitäts-Systemen. Der EURAMET e.V. spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des CIPM-MRA: Durchführung von regionalen Schlüsselvergleichen,  Überprüfung von Kalibrier- und Messmöglichkeiten und Bewertung  von Qualitäts-Systemen.

Links zu diesem Thema:

EURAMET – European Association of National Metrology Institutes

TC – Technische Komitees

BIPM Logo

Die Meterkonvention wurde am 20. Mai 1875 in Paris von 17 Staaten, darunter Österreich-Ungarn, unterzeichnet (Staatsvertrag). Zweck war die internationale Einführung und die dauernde wissenschaftliche Überwachung des metrischen Maßsystems, das sich inzwischen zum  Internationalen Einheitensystem SI weiterentwickelt hat. Frankreich ist der Depositarstaat der Meterkonvention.

Ihr oberstes, beschließendes Organ ist die Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM, Conférence Générale des Poids et Mesures), die gegenwärtig alle vier Jahre tagt. Ihr unterstellt ist das Internationale Komitee für Maß und Gewicht (CIPM, Comité International des Poids et Mesures) das die wissenschaftliche Arbeit und Beratung durchführt und die Beschlüsse der Generalkonferenz vorbereitet und ausführt. Es besteht aus 18 von der Generalkonferenz persönlich berufenen Experten. Das CIPM verfügt über zehn beratende Komitees (CC, Comité(s) Consultatif) die auf den diversen metrologischen Spezialgebieten tätig sind, eines der beratenden Komitees ist zuständig für Maßeinheiten. Die experimentelle und exekutive praktische Arbeit wird vom Internationalen Büro für Maß und Gewicht (BIPM, Bureau International des Poids et Mesures) durchgeführt. Es befindet sich in Sèvres bei Paris, verfügt über Laboratorien, Büros und ständiges Personal, führt wissenschaftliche Forschung, Kalibrierungen und internationale Vergleichsmessungen durch und verwaltet die Belange der Meterkonvention.

Den internationalen Vergleichsmessungen kommt in den letzten Jahren eine besondere Bedeutung zu, da diese die Basis der Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung (CIPM-MRA, Mutual Recognition Arrangement) sind. Das CIPM-MRA wurde am 14.Oktober 1999 in Paris von 38 Direktoren/Präsidenten von NMI (nationalen Metrologieinstituten) sowie von 2 Repräsentanten von internationalen Organisationen unterschrieben und regelt die gegenseitige Anerkennung von nationalen Messnormalen und von Kalibrier- und Messzertifikaten der NMI. Diesbezügliche internationale Vergleichsmessungen (Key Comparisons), Schlüsselvergleiche, werden vom CIPM, BIPM und den regionalen Metrologie-Organisationen (RMO, für Europa: EURAMET) durchgeführt. Die Ergebnisse der Schlüsselvergleiche sowie die im Rahmen des CIPM – MRA anerkannten Kalibrier- und Messmöglichkeiten werden auf der Website des BIPM in der „Key Comparison Database – KCDB“ veröffentlicht.

Links zu diesem Thema:

Meterkonvention

Generalkonferenz für Maß und Gewicht – CGPM

Internationales Komitee für Maß und Gewicht – CIPM

Beratende Komitees – CC´s

Internationales Büro für Maß und Gewicht – BIPM

Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung – CIPM MRA

Key Comparison Database – KCDB

OIML Logo

Die internationale Organisation für das gesetzliche Messwesen (OIML, Organisation Internationale de Métrologie Légale) wurde 1955 durch einen Staatsvertrag gegründet. Österreich ist Gründungsmitglied. Ziel ist die Vereinheitlichung der Grundlagen des gesetzlichen Messwesens mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung von Messergebnissen, Prüfungen und Zertifikaten. Zu diesem Zweck werden Empfehlungen und Dokumente erarbeitet, die sich auf die Anforderungen an Messgeräte, ihre Prüfung und Überwachung beziehen. Frankreich ist der Depositarstaat der OIML – Konvention.

Das oberste beschlussfassende Organ ist die Internationale Konferenz (Conférence Internationale), die alle vier Jahre tagt. Die Entscheidungen werden vom Internationalen Komitee für das gesetzliche Messwesen (CIML, Comité International de Métrologie Légale) vorbereitet und durchgeführt. Das CIML ist der Lenkungsausschuss der OIML und tritt alljährlich zusammen. Es besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedsländer.

Die Empfehlungen und Dokumente werden in technischen Komitees und Unterkomitees erarbeitet. Die ständige Geschäftsstelle der OIML ist das Internationale Büro für das gesetzliche Messwesen (BIML, Bureau International de Métrologie Légale) mit Sitz in Paris. Es ist unter anderem für die Herausgabe der Internationalen Empfehlungen und Dokumente sowie des OIML-Bulletins zuständig. Das 1991 eingeführte OIML-Zertifizierungssystem hat zum Ziel, die Zulassungsverfahren von Messgeräten durch die Anerkennung von Zulassungsprüfungen auf der Basis der OIML – Empfehlungen zu harmonisieren. Dieses System wurde 2003 durch ein „Mutual Acceptance Arrangement – MAA“ ergänzt, das die Anerkennung der Zertifikate und Prüfberichte auf der Grundlage von gegenseitigen Vertrauenserklärungen („Declaration of mutual confidence“) formalisieren soll.

Links zu diesem Thema:

OIML

Internationales Komitee für das gesetzliche Messwesen – CIML

Technische Komitees

Internationale Büro für das gesetzliche Messwesen – BIML

OIML-Zertifizierungssystem

Welmec Logo

Die WELMEC (European Cooperation in Legal Metrology) ist die europäische Kooperation im Bereich des gesetzlichen Messwesens. Sie wurde 1990 auf der Basis eines „Memorandum of Understanding“ gegründet. Die Mitglieder sind die Repräsentanten der nationalen Behörden, die für das gesetzliche Messwesen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und  der European Free Trade Association (EFTA) verantwortlich sind. Das BEV ist Gründungsmitglied.

Das Ziel der WELMEC ist „die Harmonisierung des gesetzlichen Messwesens in Europa und der Ausbau des gegenseitigen Vertrauens auf diesem Gebiet durch Kooperation mit allen interessierten Institutionen und den effektiven Austausch von Informationen“. Das bedeutet insbesondere:

  • Entwicklung und Aufrechterhaltung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Behörden für das gesetzliche Messwesen in Europa,
  • Harmonisierung der Aktivitäten im Bereich des gesetzlichen Messwesens,
  • Organisation des Austausches von Informationen im Bereich des gesetzlichen Messwesens zwischen allen relevanten Stellen.

Das „beschließende Organ“ ist das WELMEC-Komitee, in dem jedes Mitglied vertreten ist. Spezielle Fachprobleme werden in diversen Arbeitsgruppen behandelt:

WG 2: Arbeitsgruppe für die einheitliche Umsetzung der EU-Richtlinie für Nichtselbsttätige Waagen

WG 5: Arbeitsgruppe für Revision und Marktüberwachung

WG 6: Arbeitsgruppe für Fertigpackungskontrolle

WG 7: Arbeitsgruppe für Software für Messgeräte im gesetzlichen Messwesen

WG 8: Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Umsetzung der Messgeräterichtlinie der EU

WG 10: Arbeitsgruppe für Messanlagen für Flüssigkeiten außer Wasser

WG 11: Arbeitsgruppe für Haushaltszähler

WG 12: Fahrpreisanzeiger

Die im Rahmen der WELMEC erstellten Dokumente sind Leitfäden, die sich an Hersteller, notifizierte Stellen und Behörden richten.

Links zu diesem Thema:

Welmec

Welmec-Arbeitsgruppen

Welmec-Leitfäden

 

Überblick